Vorschriften zu Elektrokontrollen


Zur Gewährleistung eines sicheren Betriebs müssen elektrische Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden (NIV, Art. 3).

In festgeschriebenen Abständen müssen elektrische Installationen im Rahmen einer periodischen Elektrokontrolle überprüft und ihre Mängelfreiheit muss dem zuständigen Elektrizitätswerk mit einem Sicherheitsnachweis bestätigt werden. Die Kontrollperiode hängt von der Nutzungsart ab. Handänderungen (Liegenschaftsverkäufe) können ebenfalls die periodische Sicherheitskontrolle notwendig machen (NIV, Anhang 2).

Elektrokontrollen dürfen nur von kontrollberechtigten Firmen durchgeführt werden. Die Axeno Elektrokontrollen AG führt Ihre Elektrokontrolle mit Sicherheitsnachweis gerne unkompliziert und normgerecht für Sie durch.

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