Erstprüfung
Die Erstprüfung ist eine obligatorische Sicherheitskontrolle, die direkt nach Abschluss von Elektroinstallationen und vor der ersten Inbetriebnahme einer elektrischen Anlage vom ausführenden Elektroinstallateur durchgeführt und protokolliert wird.
Schlusskontrolle
Eine fachgerecht durchgeführte Schlusskontrolle ist der letzte entscheidende Schritt nach Abschluss von Elektroinstallationen. Sie stellt sicher, dass die Installation ordnungsgemäss ausgeführt wurde, sicher betrieben werden kann und den geltenden Vorschriften entspricht.
Vor der Übergabe von Elektroinstallationen an die Eigentümerschaft ist gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV Art. 24) eine Schlusskontrolle durchzuführen und die Resultate davon in einem Sicherheitsnachweis (SiNa) festzuhalten. Nach der Schlusskontrolle meldet der Eigentümer der Netzbetreiberin den Abschluss der Installationsarbeiten und stellt ihr den Sicherheitsnachweis zu.
Abnahmekontrolle
Wenn für Elektroinstallationen eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren gilt (z.B. Büro, Gewerbe, Werkstätten etc.), sind Eigentümer oder Betreiber gemäss Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV Art. 35) verpflichtet, innerhalb von 6 Monaten zusätzlich die Arbeit der Installationsfirma durch eine unabhängige Abnahmekontrolle kontrollieren zu lassen.
Periodische Elektrokontrolle
Durch Abnutzung oder Alterung von Betriebsmitteln kann die Sicherheit von elektrischen Installationen beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund müssen die verantwortlichen Eigentümerschaften ihre Anlagen im Sinne der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) in festgelegten Abständen überprüfen lassen und erhalten von ihrem lokalen Elektrizitätswerk die Aufforderung zur periodischen Elektrokontrolle. Die Häufigkeit der periodischen Kontrollen hängt von der Gebäudeart und Nutzung ab. Dem Elektrizitätswerk ist der gefahrenlose Zustand der Installation mit einem Sicherheitsnachweis zu bescheinigen.
Elektrokontrolle bei Handänderung
Bei einer Handänderung, also einem Eigentümerwechsel einer Immobilie, müssen elektrische Installationen in vielen Fällen überprüft werden. Relevant ist dies insbesondere für Wohnungen, Büros, Verkaufslokale und Werkstätten, also bei Liegenschaften mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren.
Eine Kontrolle ist in der Regel erforderlich, wenn seit der letzten ordentlichen Kontrolle mehr als 5 Jahre vergangen sind. Massgebend ist das Datum auf dem letzten Sicherheitsnachweis.
Stichprobenkontrolle
Netzbetreiber prüfen vereinzelte eingehende Sicherheitsnachweise zusätzlich mit Stichproben.