Eine periodische Elektrokontrolle folgt einem klar strukturierten und gesetzlich geregelte Ablauf. Die Netzbetreiberin fordert den Eigentümer spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich zur Kontrolle auf. Der Eigentümer muss den Auftrag an ein unabhängiges Kontrollorgan vergeben. Während des Termins wird die Anlage visuell begutachtet, Messungen werden durchgeführt, und eventuelle Mängel werden protokolliert. Nach der Kontrolle erhält der Eigentümer eine Mängelliste oder den Sicherheitsnachweis (SiNa). Mängel oder Defekte müssen durch einen Elektroinstallateur behoben werden. Die Kontrollstelle darf diese Arbeiten von Gesetzes wegen aus Unabhängigkeitsgründen nicht ausführen.
Vor der Elektrokontrolle
- Einladung prüfen
Sie erhalten die Aufforderung zur periodischen Kontrolle vom Netzbetreiber. Diese Frist ist verbindlich; Verlängerungen sind nur im Ausnahmefall möglich und müssen beantragt werden. - Kontrollorgan wählen
Beauftragen Sie frühzeitig eine unabhängige, zugelassene Kontrollfirma wie die Axeno Elektrokontrollen AG. Firmen, die an Planung, Installation oder Unterhalt beteiligt sind, dürfen die Kontrolle nicht durchführen. - Unterlagen und Zugänglichkeit
Legen Sie den letzten Sicherheitsnachweis bereit. Sorgen Sie dafür, dass alle Elektroverteilungen, Anschlüsse und Räume zugänglich sind. Informieren Sie Mieter oder andere Nutzende über den Termin und die zu erwartenden Stromunterbrüche. - Geräte vorbereiten
Ziehen Sie steckbare Geräte (Computer, Fernseher usw.) aus den Steckdosen; diese werden nicht geprüft. Für fest angeschlossene Anlagen wie Garagentor, Server, Alarmanlage oder Photovoltaik erfolgt vor Ort eine Instruktion durch den Kontrolleur.
Während der Elektrokontrolle
- Instruktionen befolgen
Zu Beginn erklärt Ihnen der Kontrolleur, wie mit empfindlichen Geräten umzugehen ist. - Rundgang und Messungen
Es werden sämtliche Steckdosen, Schalter, Beleuchtungen und fest angeschlossene Geräte geprüft. Zusätzlich erfolgt eine Sichtkontrolle der Leitungsführung und der Verteilung. - Kurzzeitiger Stromunterbruch
Für die Isolationsmessung und die Prüfung der Fehlerstromschutzschalter wird der Strom für etwa 5–20 Minuten ausgeschaltet. Planen Sie den Termin so, dass keine kritischen Prozesse (z. B. Server, Kühlanlagen) betroffen sind oder nutzen Sie USV‑Anlagen. - Dokumentation
Der Kontrolleur erfasst die Sicherungsgruppen im Verteiler und notiert allfällige Mängel.
Nach der Elektrokontrolle
- Protokoll und Mängelbericht
Die Messresultate werden im Mess‑ und Prüfprotokoll festgehalten. Falls Mängel gefunden werden, erhalten Sie einen Kontrollbericht mit detaillierter Mängelliste. - Mängelbehebung
Beauftragen Sie eine konzessionierte Elektroinstallationsfirma, um die Mängel innert der vorgegebenen Frist zu beheben. Die Kontrollstelle darf keine Reparaturen ausführen (Unabhängigkeitsgebot). Bei grösseren Anlagen oder schweren Mängeln ist eine Nachkontrolle vorgesehen. - Sicherheitsnachweis
Sind alle Mängel behoben, erstellt die Kontrollstelle den Sicherheitsnachweis (SiNa) und übermittelt diesen zusammen mit dem Mess‑ und Prüfprotokoll an Sie und die Netzbetreiberin. Diese Unterlagen müssen Sie bis zur nächsten Kontrolle aufbewahren. Fehlende Nachweise führen zu Mahnungen und im Worst Case zu kostenpflichtigen Verfügungen des ESTI.